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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der conwoii Invest GmbH

Conwoii Invest GmbH – Mörfelder Landstr. 66 – 60598 Frankfurt a.M. info@conwoii.de
HRB-Nr.: 102393 beim Amtsgericht Frankfurt a.M.

1. Behandlung unserer Angebote

Alle Angebote / Mitteilungen der conwoii Invest GmbH, aus denen sich die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf – oder Mietvertrages ergibt, sind ausschließlich für den Adressaten bzw. dessen Auftraggeber / Arbeitgeber bestimmt und dürfen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung der conwoii Invest GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden bzw. dessen Auftraggeber / Arbeitgeber zur Zahlung der Provision in der ortsüblichen, sofern ausdrücklich aufgeführt in der ursprünglich angegebenen Provisionshöhe.

Ein Maklervertrag mit der conwoii Invest GmbH kommt durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis unserer Angebotes (Exposé / Datenblattes) und seiner Maßgaben und / oder durch erteilte Auskünfte zustande.

Ist dem Adressaten unseres Angebotes die Verkäuflichkeit oder Vermietbarkeit einer nachgewiesenen Liegenschaft zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits bekannt, hat er dies der conwoii Invest GmbH unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Tagen ab Übermittlung unseres Angebotes schriftlich (Brief / Fax / E-Mail) mitzuteilen.

2. Vertragsabschluss

Eine Provision zugunsten der conwoii Invest GmbH ist verdient und fällig mit dem notariellen Abschluss eines Kaufvertrages durch den Nachweis und / oder die Vermittlung der conwoii Invest GmbH. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er nur mit einem Teil des angebotenen Objektes / Bestandes oder mit einem anderen Objekt des Anbieters zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn statt der jeweiligen Liegenschaft die Eigentumsgesellschaft verkauft (Share- statt Assetdeal), ein Miet- statt Verkaufsvertrag oder eine Erbpacht statt Kaufvertrag (oder jeweils umgekehrt) abgeschlossen wird.

Die conwoii Invest GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Erfolgt dies nicht, so ist der conwoii Invest GmbH vom Vertragspartner unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen und auf Anfrage eine Vertragskopie zu übermitteln.

3. Provision

Für die Höhe der zu zahlenden Provisionssätze sind im Erfolgsfalle die Standorte / Bundesländer der Immobilien und die dort „ortsüblichen Sätze“ maßgeblich. Dies gilt nur für den Fall, sofern in den übermittelten Angeboten keine abweichenden Provisionssätze ausdrücklich angegeben sind.

Sofern Ihnen die ortsüblichen Provisionssätze (3 % bis 6 % jeweils zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer) nicht bekannt sind und keine Angaben in unseren Angeboten enthalten sein sollten, bitten wir um Ihren Hinweis und teilen Ihnen den aktuell maßgeblichen Provisionssatz unserer jeweiligen Angebote gerne schriftlich mit.

Alle Provisionsangaben und –sätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft (sog. „Sharedeal“) veräußert werden. Die Provision errechnet sich hierbei aus dem Gesamtkaufpreis und schließt vom Käufer übernommene Unternehmensschulden / Verbindlichkeiten mit ein.

Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in der jeweils entsprechenden Form bzw. beim Abschluss eines vergleichbaren Geschäftes und zahlbar innerhalb von 10 Bankbetriebstagen.

4. Tätigkeit für beide/ den anderen Vertragspartner

Die conwoii Invest GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden, sofern dies vom anderen Vertragspartner zu Beginn der Vermarktungsaktivitäten nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen worden ist oder eine Interessenkollision ersichtlich ist.

5. Folgegeschäfte

Ein Provisionsanspruch der conwoii Invest GmbH entsteht auch dann, wenn im wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich von ihr vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere Verträge zustande kommen.

6. Haftungsausschluss

Die bezüglich der von der conwoii Invest GmbH angebotenen Immobilien gemachten Angaben beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, insbesondere durch den Eigentümer / Verkäufer oder durch von diesem beauftragte Dienstleister. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Angeboten, Exposés, Datenblättern, Auskünften, Datenräumen oder sonstigen Medien kann durch die conwoii Invest GmbH daher nicht übernommen werden. Hiermit wird auf die Obliegenheit des Käufers verwiesen, alle maßgeblichen Informationen einer eigenen, unabhängigen Prüfung vor Abschluss des notariellen Vertrages zu unterziehen. Eine mögliche Haftung der conwoii Invest GmbH beschränkt sich auf Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit und verjährt spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages.

7. Ersatzansprüche

Ein vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers während der vorgesehenen Vertragslaufzeit im Rahmen eines Alleinauftrages, welches ein mögliches Entstehen eines Provisionsanspruches verhindert, berechtigt die conwoii Invest GmbH insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

8. Datenschutz / Geldwäschegesetz

Die conwoii Invest GmbH versichert, alle hier relevanten und vereinbarten Datenschutzbestimmungen zu beachten und die Bearbeitung / technische Abwicklung entsprechend zu gestalten und die diesbezüglich involvierten internen Mitarbeiter und beauftragten externe Dienstleister gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz entsprechend zu verpflichten. Gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz wird der Auftraggeber darüber informiert, dass die conwoii Invest GmbH personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen bearbeitet.

Entsprechend den Anforderungen des Gesetzgebers gemäß des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir verpflichtet, bei Begründung einer Geschäftsbeziehung zur Identitätsfeststellung des jeweiligen Vertragspartners gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 u. 2. des GWG zur Überprüfung anhand gültigen Personalausweises sowie bei juristischen Personen anhand  Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste zur Identifizierung. Gem. § 3 Abs. 1 Nr.3 GWG ist zudem festzustellen, ob im eigenen oder im wirtschaftlichen Interesse oder im Namen Dritter gehandelt wird. Hiermit weisen wir auf diese gesetzliche Verpflichtung für uns und unsere Geschäftspartner und ihre diesbezügliche Mitwirkungspflicht hin.

9. Gerichtsstand / Salv. Klausel

Gerichtsstand für Kaufleute ist Frankfurt am Main. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung ist entsprechend den wirtschaftlichen Interessen der Parteien gemäß Auslegung zu ermitteln.